+++ BADEBEKLEIDUNG BEI UNS IM SEEBAD +++
Aus Sicherheitsgründen weisen wir darauf hin, dass das Baden bei uns grundsätzlich nur in Badebekleidung gestattet ist.Diese Hinweise dienen eurer und unserer Sicherheit.
Die wichtigsten Grundregeln – Für uns gezeichnet von Alf Ator
1. Einleitung
2. Geltungsbereich
3. Begriffsbestimmungen
4. Haus- und Badeordnung
4.1 Gemeinsame Bestimmungen für den Badebetrieb
4.2 Bestimmungen für den Badebetrieb im Schwimmbad
Die Haus- und Badeordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Badbetreiber und seinem Kunden, dem Nutzer (Badegast, Saunagast). Sie regelt Pflichten, aber auch deren Einschränkungen, des Kunden und des Betreibers. Sie ist für den Betreiber das Mittel, diese im Verhältnis mit dem Kunden zu kommunizieren. Die Haus- und Badeordnung ist für den Betreiber aber auch eine Grundlage, eventuelle Haftungsansprüche von Kunden oder Dritten abzuwehren.
Diese Richtlinie gilt für öffentliche Schwimmbäder des Typs 1 und 2 und öffentliche Saunaanlagen.
Schwimmbad Typ 1
Schwimmbad, bei dem die mit Wasser verbundenen Aktivitäten das Hauptangebot sind (z. B. kommunale Schwimmbäder, Freizeitbäder, Aqua-Parks) und dessen Nutzung „öffentlich“ ist.
Schwimmbad Typ 2
Schwimmbad, das ein Zusatzangebot zum hauptsächlichen
Angebot ist (z. B. Hotelschwimmbäder, Campingschwimmbäder, Clubschwimmbäder, therapeutische Schwimmbäder) und dessen Nutzung „öffentlich“ ist.
Öffentliche Nutzung
Nutzung eines Schwimmbades, das für jedermann oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern (z. B. Hotelgäste, Vereinsmitglieder) zugänglich ist, und das nicht ausschließlich für Familie und Gäste des Eigentümers/Besitzers/Betreibers bestimmt ist;
unabhängig von der Zahlung eines Eintrittsgeldes.
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
(1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Seebades Friedrichshagen.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
(1) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Nutzer verbindlich.
(2) Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Nutzer (Badegast, Saunagast) die Haus- und Badeordnung
sowie weitergehende Regelungen (z. B. für Saunen, Solarien, Wasserrutschen, Blobb und Sprungturm) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
(3) Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/ Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
(4) Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4d werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
(5) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
(6) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
(1) Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
(2) Die Badezone/das Saunabad ist auf Ansage des Endes der Badezeit auf zu verlassen.
(3) Für Freibäder, für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
(4) Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
(5) Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
(6) Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.
(7) Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
§ 4 Zutritt
(1) Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
(2) Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
(3) Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich.
(4) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
(5) Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet: die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, die Tiere mit sich führen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
§ 6 Haftung
(1) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertrags pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(2) Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen
insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der
Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
(3) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
(4) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in
einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
(5) Für den Fall der Streitschlichtung nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 5 Verhaltensregeln
(1) Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
(2) Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
Anmerkung: Vom Badbetreiber überlassene Gegenstände können z. B. Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems (Chipcoins) oder Leihsachen sein.
(3) Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen.
(4) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/ Betriebsleitung.
(5) Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
(6) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
(7) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie
Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
(8) Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
(9) Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
(12) Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
(13) Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
(14) Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
(15) Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
Allgemeine Verhaltensregeln
(1) Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/ Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.
(2) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen vom Holzsteg ist untersagt.
(3) Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
(4) Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
(5) Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
(6) Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.
(9) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
Fassung August 2017
DGfdB A 8 – Haus- und Badeordnung Seebad Friedrichshagen, Müggelseedamm 216, 12587 Berlin
Alle Rechte bleiben vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., 45074 Essen, Postfach 34 02 01, gestattet.
Die Haus- und Badeordnung als pdf zum Download
(465 kb)
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© 2024 Seebad Friedrichshagen | AKLW GmbH Berlin | 12587 Berlin, Müggelseedamm 216
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Sommersaison
Mai-August
Mo-Fr 9-17 Uhr
Eisbahnsaison
November-Februar
Mo-Fr 9-17 Uhr
Nebensaison
September, Oktober, März, April
Mo+Do 11-15 Uhr