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Gimpft, genesen, getestet?
– das ist hier die Frage ...
UPDATE 3.12.2021
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Unsere Antwort auf die Frage lautet 1-G.
Zum Schutz unserer Mitarbeiter:innen und aller Besucher:innen und um unseren Winterbetrieb unter freiem Himmel im Seebad aufrecht erhalten zu können, gelten coronabedingte Zugangsregelung zu unserem Gelände. Unabhängig von ihrem Status „geimpft“, „genesen“ oder „ungeimpft“, wird nur Personen mit aktuellem Coronatest Zugang gewährt. Bei Schülerinnen und Schülern bis 18 Jahren reicht die Vorlage des Schülerausweises als Nachweis aus.
Auf dem gesamten Gelände gilt es einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Eine bargeldlose Bezahlung ist möglich und wird empfohlen! Im Sanitärbereich gilt die Pflicht einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Die Kontaktnachverfolgung erfolgt über Luca- oder Corona-Warn-App beziehungsweise über Gästelisten bei Veranstaltungen.
Da die Durchführung von Coronatests vor Ort noch nicht abgesichert ist, bitten wir, die entsprechenden Dokumente sowie den Personalausweis am Einlass vorzulegen.
Bitte beachtet unsere zusätzlichen Hinweisschilder zur Einhaltung weiterer Maßnahmen!
Unsere Regelungen stehen ständig auf dem Prüfstand und werden wöchentlich an behördliche Vorgaben angepasst. Daher möchten wir euch bitten, euch vor eurem Besuch über unsere Socialmedia-Kanäle
und/oder die Webseite zu informieren.
Wir hoffen, dass wir zueinander finden
Euer Team vom Seebad und vom Eisstrand